Kurz & direkt
Wer im Kanton Zürich seine Öl- oder Gasheizung ersetzt, muss in der Regel auf ein erneuerbares System wie eine Wärmepumpe umsteigen. Der Kanton fördert den Wechsel 2026 weiterhin – für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe gibt es als Richtwert rund CHF 4’000 Grundbeitrag plus etwa CHF 60 pro kW Leistung. Wichtig: Das Fördergesuch muss zwingend vor Installationsbeginn über das Portal «Gebäudeprogramm» eingereicht werden.
Steht Ihre alte Öl- oder Gasheizung vor dem Ende, ist der richtige Zeitpunkt gekommen, um auf ein klimafreundliches System umzusteigen. Wer im Raum Zürich seine Ölheizung ersetzen will, profitiert dabei von kantonalen Fördergeldern – wenn das Gesuch korrekt und rechtzeitig gestellt wird.
Müssen Sie Ihre Ölheizung wirklich ersetzen?
Im Kanton Zürich gilt: Wird eine fossile Heizung (Öl, Gas) ersetzt, muss in der Regel ein erneuerbares System eingebaut werden. Eine neue Öl- oder Gasheizung ist nur noch in begründeten Ausnahmefällen zulässig – etwa wenn ein erneuerbarer Ersatz technisch oder wirtschaftlich unverhältnismässig wäre.
Ein geplanter Ersatz lohnt sich deshalb doppelt: Sie vermeiden einen teuren Notfall-Austausch im Winter und sichern sich die Fördergelder, statt unter Zeitdruck zu entscheiden.
Welche Alternative passt zu Ihrem Haus?
Für die meisten Ein- und Mehrfamilienhäuser im Limmattal ist die Luft-Wasser-Wärmepumpe die wirtschaftlichste Lösung. Sie lässt sich gut nachrüsten und arbeitet besonders effizient, wenn die Vorlauftemperatur tief ist – etwa bei einer Fussbodenheizung.
Was eine Wärmepumpe konkret kostet, lesen Sie im Beitrag Wärmepumpe Kosten. Damit sie zuverlässig läuft, ist regelmässiger Service wichtig.
Förderung im Kanton Zürich 2026
Das kantonale Förderprogramm läuft 2026 unverändert weiter. Als grobe Orientierung (Stand 2026, kein Anspruch auf Richtigkeit):
- Luft-Wasser-Wärmepumpe: rund CHF 4’000 Grundbeitrag plus ca. CHF 60 pro kW thermische Leistung.
- Erd- und Wasser-Wärmepumpen sowie der Anschluss an einen Wärmeverbund werden ebenfalls gefördert.
- In der Stadt Zürich ist bei einem vorzeitigen Ersatz zusätzlich eine Restwertentschädigung möglich.
Wichtig: Das Fördergesuch muss vor Installationsbeginn über das Portal «Gebäudeprogramm» eingereicht werden. Wer zuerst baut, verliert den Anspruch. Die aktuellen Beträge finden Sie bei der Energieförderung des Kantons Zürich.
So läuft der Heizungsersatz ab
- Beratung & Heizlastberechnung – wir prüfen Ihr Gebäude und dimensionieren das neue System richtig.
- Offerte mit Fixpreis – transparent, inklusive Hinweis zur möglichen Förderung.
- Fördergesuch stellen – vor Baubeginn, damit der Beitrag gesichert ist.
- Demontage & Installation – die alte Heizung wird fachgerecht entsorgt, das neue System montiert.
- Inbetriebnahme & Einregulierung – für maximale Effizienz vom ersten Tag an.
Alles zu unseren Heizungsarbeiten finden Sie auf der Seite Heizung.
Jetzt planen statt im Winter reagieren
Ein Heizungsersatz ist gut planbar – wenn man ihn nicht aufschiebt. Wir begleiten Sie von der Beratung über das Fördergesuch bis zur Inbetriebnahme, alles aus einer Hand.
Rufen Sie uns an unter 044 747 06 61 oder fordern Sie Ihre kostenlose Offerte an.
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Kostenlose Offerte oder 24/7 Notfall – wir sind im Limmattal für Sie da.